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Allgemeine Bedingungen für die Vermarktung von Werbeflächen

1. Geltungsbereich
Im Rahmen der Vermarktung von Werbeflächen in Online-Medien übernimmt ViPEX die Plazierung von Werbeflächen in seinen Online-Angeboten.

2. Material
Der Werbetreibende trägt dafür Sorge, daß die notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend angeliefert werden und sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe eignen. Der Werbetreibende hat zu prüfen, ob durch die Schaltung der Werbung Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Graphiken müssen im GIF oder Jpeg Format bereitgestellt werden. Die jeweiligen Zieladressen der Links (URL im Internet, Querverweis) sind mit anzugeben (IP Nummern sind nicht gültig). Die Verantwortung für den Inhalt der Materialien und der Werbeflächen trägt ausschließlich der Werbetreibende. Das Material muß spätestens zwei Arbeitstage vor der Schaltung bei ViPEX vorliegen. Die Anlieferung kann per e-Mail-Attachement an die Adresse inundout@vipex.de. Erfolgt die Erstellung des Banners (Werbefläche mit oder ohne Link zum Werbeangebot des Werbetreibenden) durch ViPEX, so müssen die Materialien bis spätestens 14 Tage vor Schaltung eingeliefert sein. ViPEX übernimmt für das gelieferte Material keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, dieses aufzubewahren oder an den Werbetreibenden zurückzuliefern. Soweit nicht anders vereinbart, verbleiben die Rechte für durch ViPEX gestaltete Banner und Animationen bei ViPEX.

3. Freigabe
ViPEX ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material zu bearbeiten und, soweit zur optimalen Umsetzung erforderlich oder ratsam, Änderungen und Korrekturen an diesem, insbesondere an Abmessungen, vorzunehmen. Der Werbetreibende ist verpflichtet, die eingeschaltete Werbung unverzüglich nach der ersten Einschaltung zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Einschaltungswoche zu reklamieren.
Der Werbetreibende wird zwecks Abnahme über die Einstellung in der Jobverwaltung online informiert. Die Abnahme der Seite bzw. die Reklamation etwaiger Fehler muß bis zum nächsten Werktag, aber spätestens einen Tag vor Freischaltung nach Zugang der Mitteilung erfolgen. Danach gilt der Banner und die Schaltung als abgenommen und der Werbetreibende trägt die Kosten für eventuell von ihm gewünschte Änderungen. ViPEX macht keinerlei Zusicherungen über mögliche Plazierungen und/oder Reihenfolgen der Werbeschaltungen und ist nach billigem Ermessen dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen.

4. Gesetzes- und sittenwidrige Angebote
Der Werbetreibende gewährleistet, daß die Inhalte der Werbung nicht gegen geltendes deutsches Recht, gesetzliche und behördliche Verbote sowie die guten Sitten verstoßen. ViPEX ist berechtigt, Werbung, die hiergegen verstößt und Links, welche zu Inhalten führen, die gegen geltendes deutsches Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, aus dem Angebot zu nehmen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. ViPEX wird den Werbetreibenden unverzüglich von der durchgeführten Maßnahme unterrichten. Ein Erstattungsanspruch des Werbetreibenden entsteht hierdurch nicht.

5. Entgelte
Der Werbetreibende zahlt für seine Werbeschaltung einen vorher vereinbarten oder der jeweils gültigen Preisliste entsprechenden Festpreis. ViPEX erstellt online in Echtzeit eine Statistik über den Werbeerfolg, welche Auskunft gibt über die Anzahl der realisierten Adviews und Adclicks und die auf Auswertungen der jeweiligen Server-Betreiber der mit der Anzeige versehenen Seiten basiert. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ablauf des Schaltungszeitraumes. Die Entgelte sind fällig zwei Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Bei Überschreitung des dem Fixpreis zugrundegelegten Abrufvolumens ist ViPEX wahlweise zur anteiligen Erstattung oder für Nachbesserung berechtigt.
In Fällen höherer Gewalt, z.B. Arbeitskampf, Beschlagnahme und sonstige behördliche Maßnahmen, Verkehrs- und Betriebsstörungen u.ä., behält ViPEX den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird.

6. Preisanpassung
ViPEX ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte anzupassen. ViPEX teilt dies dem Werbetreibenden einen Monat vor dem Änderungstermin per Telefax, Brief oder E-Mail mit. Der Werbetreibende ist in diesem Fall berechtigt, der Erhöhung bis zwei Wochen vor dem Erhöhungstermin schriftlich zu widersprechen. Macht der Werbetreibende von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so gelten ab dem Erhöhungstermin die neuen Entgelte. Widerspricht der Werbetreibende der Erhöhung, so ist ViPEX berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Erhöhungstermin zu kündigen.

7. Rabattierungen und Stornierungsfristen und Agentureinkaufskonditionen
Rabatte werden lediglich auf die reinen Mediaschaltungen gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von den in den Preislisten genannten Rabattstaffeln ausgenommen. Die Stornierungsfrist beträgt 8 Wochen zum Schaltungsbeginn.
Wir gewähren 20% AE-Provision auf Nachweis der Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur.

8. Gewährleistung
ViPEX leistet Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. Mängel sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. ViPEX ist zur Nachbesserung berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Werbetreibenden erst nach zwei gescheiterten Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch ViPEX zu.

9. Haftung
ViPEX haftet nur für Schäden, die von ihr oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haftet ViPEX nicht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von ViPEX nicht vorhersehbare oder im Veranwortungsbereich des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet ViPEX nicht. Die Haftung von ViPEX für die Wiederbeschaffung von Daten ist zusätzlich dahingehend beschränkt, daß eine Haftung nur besteht, wenn der Werbetreibende sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.

10.Geheimhaltung, Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, aller Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Der Werbetreibende wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Datenschutzgesetz davon unterrichtet, daß ViPEX seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. ViPEX ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter bedient, die Daten weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist.

11. Sonstiges
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der einheitlichen Kaufgesetze. Erfüllungsort ist Köln. Ist der Werbetreibende Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Köln, 20.02.2003
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der ViPEX Internet Presence GmbH

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